BEKENNTNIS

Im allgemeinen Sprachgebrauch lässt uns das Wort Bekenntnis vor allem an das Buß Sakrament und an den Beichtstuhl denken. Doch ist dieser uns vertraute Sinngehalt selbst nur ein abgeleiteter und auf einen Sonderfall festgelegter Sinn. Im Alten wie im Neuen Testament, aber auch in der christlichen UEberlieferung der Heiligen, die ihren Glauben bekennen, bedeutet das Bekenntnis vor allem die öffentliche Anerkennung der Grösse Gottes und seines Erlösungshandelns, ein öffentliches und offizielles Einstehen für den Glauben an ihn und an sein Wirken. Und das Bekenntnis des Sünders ist nur dann echt, wenn es eine bewusste Anerkennung der Heiligkeit Gottes ist. Das Bekenntnis des Glaubens ist eine wesentliche Haltung des religiösen Menschen. Sie setzt nicht notwendig eine genaue Kenntnis und ein vollständiges Aufzählen der Heilstaten Gottes voraus, wohl aber schliesst sie vor allem anderen eine praktische Aufgeschlossenheit und Bereitschaft seinen Initiativen gegenüber in sich, wie dies beim Priester Heli der Fall gewesen ist, der die Sünde seiner Söhne, gleichzeitig aber auch die Grösse Gottes anerkannte: ,,Er ist Jahve!" (1 Sm 3, 18.) Deshalb führt sie normalerweise von der Erkenntnis Gottes zu jener Reaktion, die dieses Bewusstwerden hervorrufen muß, nämlich zur Danksagung. Sie bedeutet die Rechtfertigung und das öffentliche Kundtun der Danksagung und des Lobpreises (Ps 22, 23). Deshalb wendet sich das Bekenntnis gleich diesen direkt an Gott, zum Unterschied vom Zeugnis das ebenfalls das Wirken Gottes zum Gegenstande hat, aber in erster Linie den Menschen zugewendet ist.

AT

1. Bekennen des Namens Gottes. Hierbei werden das Bekenntnis, der Lobpreis und die Danksagung stets miteinander verbunden; den Ausgangspunkt aller drei bildet das Schöpfungswerk (Ps 140), vor allem aber das Werk der Erbarmung und der Erlösung (105). Die Schilderung dieses Werkes bildet das zentrale Element des Bekenntnisses. Es entströmt normalerweise dem versammelten auserwählten Volk (Ps 65; 118) oder einem seiner Mitglieder, dem eine göttliche Wohltat zuteil geworden ist (Ps 40, 6), aber auch, wiewohl gegen deren Willen, dem Munde der Feinde des auserwählten Volkes (Ps 99, 3; Weish 18, 13; 2 Makk 7, 37).Es verkündet die durch seine Werke sichtbar gewordenen Vollkommenheiten Gottes (Jdt 16, 13; Ps 40, 10; 92, 5f). Es besingt die Grösse seines Namens (Jr 10, 6), die in Israel bereits anerkannt ist (Ps 76, 2), es eines Tages aber auch unter den Heidenvölkern sein wird (Mal 1, 11). Das vorchristliche Judentum ist dieser Tradition treu geblieben. Es bekannte Tag für Tag seinen Glauben, indem es drei Stellen des Pentateuchs miteinander verband, deren erste die grundlegende Glaubenswahrheit vom alleinigen Gott aussprach, der mit Israel einen Bund geschlossen hat (Dt 6, 4 - 9).

2. Das Bekenntnis der Sünden. Es besagt in letzter Linie, dass jede Sünde, auch die gegen den Nächsten (Lv 5, 21; 2 Sm 12, 13f), gegen Jahve begangen wird (Lv. 26, 40). Die Sünde bildet ein Hindernis für die Beziehung, die Gott zum Menschen herstellen will. Der Widerruf jenes Aktes, mit dem sich der Schuldige gegen Gott erhoben hat, durch diesen selbst, gleichviel ob Individuum (Spr 28, 13) oder Kollektiv (Neh 9, 2f; Ps 106), anerkennt jene unabdingbaren Rechte von neuem, die seine Sünde in Frage gestellt hatte. Sind aber diese Rechte, die vor allem auf jenem Bunde beruhen, der durch die Initiative Gottes zustande gekommen ist, erst einmal wieder hergestellt, wird die Vergebung gewährt (2 Sm 12, 13; Ps 32, 5), und der Bruch, der das ganze Volk ins Unglück gestürzt hatte, findet sein Ende (Jos 7, 19 ff).

NT

I. Das Bekenntnis zu Jesus-Christus

Während der Akt des Glaubens wesentlich derselbe bleibt, erfährt der Gegenstand des Glaubensbekenntnisses eine regelrechte Umgestaltung. Die Grösse Gottes offenbart sich in ihrem ganzen Glanze. Die Befreiung die Christus herbeiführt, kommt der gesamten Menschheit zugute. Sie vernichtet den schlimmsten Feind des Menschen, der ihn von innen her aushöhlt: die Sünde. Sie ist nicht mehr vorübergehend wie die politischen Errettungen der Vergangenheit, sie ist das endgültige Heil Da aber Jesus Christus in seinem Tod und in seiner Auferstehung der Haupthandelnde dieses Heilsdramas ist, bildet er auch den Hauptgegenstand des Glaubensbekenntnisses. Er wird als einziger Retter (Apg 4, 12), Herr (1 Kor 12, 3; Phil 2, 11), Gott (Jo 20, 28), Richter der zukünftigen Welt (Apg 10, 42), Gesandter Gottes und unser Hoherpriester (Hebr 3, 1) anerkannt. Die Bekenntnisse des Petrus (Mt 16, 16 par.; Jo 6, 68f) und des Blindgeborenen (9, 15 ff. 30 - 33) beweisen, dass dieser Glaube aus der lebendigen Verbundenheit mit Jesus von Nazareth geboren wird. In dieser Glaubenszustimmung zu demjenigen, den Gott der Welt als Messias und Erlöser gibt, geht das Bekenntnis des Christen auf Gott selbst. Es genügt nicht, dass das Wort angenommen wird und in uns bleibt (1 Jo 2, 14). Man muß es auch bekennen. Dieser Ausdruck meint manchmal die bloße Zustimmung im Gegensatz zur ablehnenden Haltung dessen, der an die Sendung Jesu nicht glaubt (1 Jo 2, 22f), in den meisten Fällen aber meint er, wie dies ja auch normal ist, das öffentliche Eintreten. Dieses Bekenntnis ist notwendig, um das Heil zu erlangen (Röm 10, 9f), allzeit wünschenswert (Hebr 13, 15) und besitzt sein Vorbild in jenem Bekenntnis, das Jesus abgelegt hat, da er für die Wahrheit Zeugnis gab (Jo 18, 37; 1 Tim 6, 12f). Es begleitet die Taufe (Apg 8, 37), und es gibt Umstände, wo es in besonderer Weise erforderlich wird, nämlich dort, wo die Unterlassung einer Glaubensverleugnung gleichkäme (Jo 9, 22). Keine Verfolgung entbindet von der Pflicht, gleich Petrus seinen Glauben vor den Gerichtshöfen zu bekennen (Apg 4, 20), selbst um den Preis des Martyriums wie im Falle des hl. Stephanus (Apg 7, 56). Wer dieses Bekenntnis nicht leistet, wird von Jesus vor seinem Vater verleugnet werden (Mt 10, 32f; Mk 8, 38), weil er die menschliche Ehre jener anderen vorgezogen hat, die von Gott kommt (Jo 12, 42f). Weil das Bekenntnis der Widerhall des Handelns Gottes im Menschen ist und bis zu ihm emporsteigt, wird jedes echte Bekenntnis in uns durch den Geist Gottes gewirkt (1 Kor 12, 3; 1 Jo 4, 2f), vor allem jenes, zu dem er den Menschen vor den Gerichtshöfen der Verfolger befähigt (Mt 10, 20).

II. Das Bekenntnis der Sünden

Das Eingeständnis der Sünden vor dem Priester in seiner heutigen Form ist im Neuen Testament nicht bezeugt. Die brüderliche Zurechtweisung und die Ermahnung vor der Gemeinde zielen zunächst darauf ab, den Schuldigen zur Erkenntnis seiner äusseren Verfehlungen zu führen (Mt 18, 15 ff). Das gegenseitige Bekenntnis, zu dem Jak 5, 15 auffordert, leitet sich vielleicht von der jüdischen Praxis her. Indes ist das Bekenntnis der Sünden stets das Zeichen der Reue und die normale Voraussetzung für die Vergebung. Die Juden, die Johannes den Täufer aufgesucht haben, bekannten ihre Sünden (Mt 3, 6 par.). Petrus nennt sich einen sündhaften Menschen, nicht wert, sich Jesus zu nähern (Lk 5, 8). Und Jesus fügt in die Schilderung der Reue des verlorenen Sohnes das Bekenntnis seiner Sünde ein (Lk 15, 21). Dieses Eingeständnis, das von Zachäus in Worte gefasst (19, 8), von der Sünderin durch Gesten (7, 36 - 50) und von der Ehebrecherin, die sich nicht verteidigt, durch ihr Schweigen bekundet wird (Jo 8, 9 - 11), bildet die Voraussetzung für die Vergebung die Jesus gewährt. Hier liegt der Ausgangspunkt der sakramentalen Beichte. Jeder Mensch ist ein Sünder und muß anerkennen, ein solcher zu sein, wenn er gereinigt werden will (1 Jo 1, 9f). Doch ist es die Reue des Herzens die der Erkenntnis der eigenen Unwürdigkeit und dem Bekenntnis der Lippen erst ihren Wert verleiht. Das Bekenntnis des Judas war wertlos, weil jene gefehlt hat (Mt 27, 4). Wer immer also im Alten wie im Neuen Bunde seinen Glauben an den Erlösergott bekennt und wer immer seine Sünde bekennt, wird durch den Glauben von seiner Sünde befreit (Gal 3, 22). An ihm geht das Wort in Erfüllung: ,,Dein Glaube hat dich gerettet" (Lk 7, 50). Buße